Möglichkeiten der Kostenübernahme
Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Das bedeutet, dass die Kosten in der Regel von den privaten Krankenkassen sowie von der Beihilfe übernommen werden.
Gruppentherapie hingegen biete ich für gesetzlich Versicherte an. Hier finden Sie weitere Informationen: Gruppentherapie
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
In der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie. Die genauen Regelungen sind jedoch je nach Kasse und Ihrem Tarif sehr unterschiedlich.
Daher bitte ich Sie, sich vor Vereinbarung eines ersten Termins bei Ihrem Kostenträger zu erkundigen, ob, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden. Am besten fordern Sie hierzu schriftliche Informationen an. Zumindest die Kostenübernahme für das Erstgespräch sollte gesichert sein.
Das Honorar berechnet sich nach GOP*. Sie erhalten in regelmäßigen Abständen eine Rechnung, die Sie bei ihrem Kostenträger einreichen.
*Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Gesetzlich Krankenversicherte
Einzeltherapie:
Da ich über keine Kassenzulassung verfüge, kann ich leider nicht regulär mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Falls Sie schon länger vergeblich einen Therapieplatz suchen, ist es unter Umständen möglich, über das sogenannte "Kostenerstattungsverfahren" die Kosten für eine Psychotherapie erstattet zu bekommen. Ich empfehle, sich zunächst an Ihre Krankenkasse zu wenden und nach Unterstützung bei der Therapieplatzsuche zu fragen.
Gruppentherapie:
Für Gruppentherapie gilt diese Beschränkung nicht. Hier finden Sie weitere Informationen: Gruppentherapie