Möglichkeiten der Kostenübernahme
Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Das bedeutet, dass die Kosten in der Regel von den privaten Krankenkassen sowie von der Beihilfe übernommen werden.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
In der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie. Die genauen Regelungen sind jedoch je nach Kasse und Ihrem Tarif sehr unterschiedlich.
Daher bitte ich Sie, sich vor Vereinbarung eines ersten Termins bei Ihrem Kostenträger zu erkundigen, ob, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden. Am besten fordern Sie hierzu schriftliche Informationen an. Zumindest die Kostenübernahme für das Erstgespräch sollte gesichert sein.
Das Honorar berechnet sich nach GOP*. Sie erhalten in regelmäßigen Abständen eine Rechnung, die Sie bei ihrem Kostenträger einreichen.
*Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Gesetzlich Krankenversicherte
Da ich über keine Kassenzulassung verfüge, kann ich leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.