Kostenübernahme
Das Honorar für psychotherapeutische Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichentherapeutInnen (GOP).
Privat Versicherte
Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel von privaten Krankenkassen übernommen. Anders als bei ÄrztInnen muss eine Psychotherapie aber häufig beantragt werden. Ich empfehle Ihnen, sich schon vor dem Erstgespräch bei Ihrem Kostenträger zu erkundigen, ob, in welchem Umfang und unter welchen Bedinungen Kosten für psychotherapeutische Leistungen übernommen werden.
Beihilfeberechtigte
Die Beihilfe übernimmt grundsätzlich die Kosten für Psychotherapie. Für Sprechstunden und probatorische Sitzungen ist keine Antragstellung erforderlich. Das weitere Prozedere, falls eine Psychotherapie begonnen werden soll, ist einheitlich und mir vertraut. Ich unterstütze Sie hierbei gern.
Gesetzlich Versicherte
Da ich nicht über eine Kassenzulassung verfüge, kann ich leider nicht mit den gesetzlichen Versicherungen abrechnen.
Tipps für die Therapieplatzsuche
Wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Sie eine Psychotherapie benötigen, können Sie mit der
beginnen. Sie bekommen zeitnah eine Sprechstunde vermittelt.
Suchen Sie über Psychotherapeut:innen-Suchdienste, z.B.
Suchen Sie systematisch und lassen Sie sich von Absagen nicht entmutigen.
Machen Sie sich Notizen, welche Psychotherapeut:innen Sie wann kontaktiert haben und was die Antwort war. Hören Sie nicht gleich auf zu suchen, wenn Sie auf einer Warteliste sind. Wenn von Theraput:innenseite die Wartezeit noch nicht absehbar ist, scheuen Sie sich nicht, nach einigen Monaten nochmal nachzufragen.
Institutsambulanzen der Ausbildungs- und Weiterbildungsinstitute: Hier sind die Chancen auf einen zeitnahen Therapieplatz oft höher - natürlich ohne Gewähr.
Verhaltenstherapie z.B.
Tiefenpsychologische Psychotherapie / Psychoanalyse z.B.